Schließlich gehört es zu einer langfristigen Unternehmensplanung, auch grundsätzliche Nachfolgeregelungen zu treffen, damit im Ernstfall eine geordnete und sachgerechte Fortführung gewährleistet ist. Für den Fortbestand eines Unternehmens ist es extrem gefährlich, wenn die Führung nach außen hin „kopflos“ wirkt.
Dies kann negative Folgen für Kunden und Lieferanten ebenso wie für hochqualifizierte Mitarbeiter haben, die sich oft sehr schnell fragen, ob Ihre Erwartungen an die persönliche berufliche Weiterentwicklung in dem gegenwärtigen Unternehmen noch erfüllt werden können. In den meisten Fällen reichen für eine alle Gestaltungsspielräume ausschöpfende Nachfolgeregelung die vom Gesetzgeber vorgesehenen, allgemeinen Vorschriften nicht aus. Vielmehr bedarf es individuell abgestimmter, einzelvertraglicher Regelungen, die sowohl die Situation des Unternehmens als auch familiäre Bedürfnisse in optimaler Weise in Einklang bringen.
Eine solide Nachfolgeregelung mit klaren Verantwortungsbereichen kann dabei auch, sofern sie nach außen kommuniziert wird, zu steigender Mitarbeitermotivation führen und ebenso bei der Anwerbung neuer, qualifizierter Mitarbeiter hilfreich sein, weil kein Zweifel an der Fortführung des Unternehmens besteht.