Im Rahmen von geplanten Umstrukturierungen beraten wir unsere Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung sämtlicher unternehmensbezogener Umstrukturierungsmaßnahmen.
Hierzu gehören unter anderem die Durchführung von Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz, die Bildung von Holdingstrukturen, Betriebsaufspaltungen oder ähnliche strukturelle gesellschaftsrechtliche Gestaltungen sowie Neugründung von Gesellschaften aller Rechtsformen.
Neben diesen primär steuerrechtlichen Gestaltungen bearbeiten wir darüber hinaus auch die individuellen Problemstellungen, die sich im Zusammenhang mit derartigen Umstrukturierungen regelmäßig ergeben.